93-591
Verordnung
Bild Nr.: 93-591 Verordnung: (Juridica und Kriminologie)

die Räuberei, Plünderung und Einbrechen betreffend. O.O., den 9. März 1703. Einblattdruck. Satzspiegel 20 x 27,5 cm.

"Demnach Fürsten und Stände des löblichen Fränckischen Crayses theils schon wahrgenommen, ... daß ... in der Nachbarschafft, zu würcklicher Thätlichkeit, ausgebrochenen Conjuncturen, sich allerhand starcke Gart-Brüdere und Herrn-loses Gesindlein zusammen-rottirt, ... Dannenhero verordnet und miteinander verabredet haben, daß fürohin keine Troupen im Fränckischen Crayß, ... passirt werden sollen, wann sie kein ... schrifftliches Zeugnuß, ... aufzuweisen,...". - Blattränder tls. gebräunt, etw. randrissig.


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