Mandat
gegen das Aussetzen und Ermorden von Neugeborenen. Einblattdruck Nbg. 25. Feb. 1715. Qu.Fol. Satzspiegel 21,5 x 29 cm.
Nicht im KVK. - Der Rat stellt fest, "daß in hiesiger Stadt das Kinder-Morden und Hinlegen, sowohl der todten als lebendigen Kinder kein Ende nehmen... will". Schildert einen Fall "erst vor wenig Tagen abermalen ein neugebohrnes Kindlein, nachdeme es vorhero, vermuthlich durch seiner gottlosen Mutter Hände, auf dem Haupt und im Gesicht, bey 8 Stich und Schnitte empfangen, mit eingedrückten Schläfen, zu Nachts-Zeit zwar noch lebend, vor die Findel niedergelegt worden...". - Mittelfalz, tls. gering fleckig, kl. Heftungslöcher außerhalb der Schrift.
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