93-532
Verordnung
Bild Nr.: 93-532 Verordnung: (Juridica und Kriminologie, Diebe)

Herrenloses Gesinde, Diebe, Bettler u. Zigeuner betreffend. (Augsburg 6. May 1720). Fol. 4 Bl. Ohne Einband.

VD 18 12513784-001. "Nachdeme das höchst-schädliche Jauner- und anderes Diebs- und Herren-loses Gesind, ohngeachtet der darwider außgegangenen Edicten ... in dem Schwäbischen Creyß eingefunden, auch an zerschiedenen Orten solche Gewaltthätigkeiten ... außgeübet, daß man ... dahin zu trachten hat, wie diesem Ubel mit Nachdruck gesteuret ..." - Leicht gebräunt u. etw. stockfl.


Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.