Mandat
zur Reinhaltung der Flüsse Pegnitz und Fischbach. Einblattdruck. Nbg., 14. März 1713. Qu.Fol. Satzspiegel 28,5 x 34 cm.
Nicht im KVK. - Der Senat stellt mit "sonderbaren Mißfallen" fest, dass auch zwei Jahre nach Erlaß einer ähnlichen Ordnung noch immer "Sand, Steinen, Bau-Holtz, Kehrig, Strohe, Federn, Abhäuig, Gerberslohe, Seegspän und Waid, auch todtes Aas..." in den Flüssen entsorgt wird und kündigt für weitere Vergehen "empfindlicher Leibes-Straff" an. - Mittelfalz, Ränder leicht angestaubt, Heftungslöcher außerhalb der Schrift.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.
Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Nürnberg
Pegnitz