Mandat
gegen Feuerwerke u. Schiessen um die Neujahrs-Zeit. O.O., den 27. Dezember 1758. Einblattdruck. Satzspiegel 22 x 30 cm.
Nicht im VD 17. Ein Eintrag im KVK. Selten. - "...solche Verboth, wodurch andern nichts, als gute Burgerliche Disciplin, ingleichen die Verhütung Feuers und anderer Gefahr,...". - 2 Wurmgänge in den Blatträndern.
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