93-2346
Mandat
Bild Nr.: 93-2346 Mandat: (Verschiedene Gebiete - Varia, Metzgerei)

zum Fleischhandel. (Nbg.), o.Dr. 3. Dez. 1621. Satzspiegel 18,5 x 27 cm. Lose.

Nicht im KVK, nicht im VD 17. Selten. - Der Nürnberger Stadtrat ordnet an, dass die Metzger "allein den jenigen Burgern, die grosse Haußhalten und vil Gesides haben, auff einmal mehr nicht dann zehen n funffzehen pfundt Fleisch: den andern aber, die so vil nicht bedürfftig ein wenigers, darzu in gebürlichem Satz, geben...". - Ger. wasserrd. u. ger. stockfl.


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