Verordnung
die finanzielle Entlastung der Handwerker betreffend. (Nbg.). den 8. Juli 1761. Fol. Mit Holzschn. Kopfvign. 4 (d.le.w.) Bl. Mit Heftstreifen.
Kein Ex. im KVK u. Vd 18. - "...der ledige Verfall derer hiesigen Commercien, Manufacturen und Gewerbe, und die damit verknüpffte Vermögen-Abnahme...mithin in denen bürgerlichen Abgaben und Praestandis ehender eine Erleichterung, als deren Vermehrung und Erhöhung erforderlich seyn wolle...".
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