Georg Wilhelm,
Markgraf zu Brandenburg (1595-1640). Verordnung gegen das unrichtige Münzen und die Münzverschlechterung, mit Androhung schwerer Strafen. Dat. Cöln an d. Spree 1621. Gr.Fol. Mit papiergedecktem Siegel. Aus 2 Tln. zusammengesetzt, mehrf. gefalt. - Etw. gebräunt u. fleckig, tls. ger. Beschäd. in d. Falzen.
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