Ferdinand I.,
Deutscher König, seit 1556 Kaiser (1503-1564). 2 gedruckte Verordnungen, dat. Prag 23. Juni 1543 u. Wien, 15. Mai 1561. Qu.Fol. Jeweils mit gedruckter (faksimilierter) Unterschrift u. sowie mit hs. Gegenzeichnungen, die zweite mit papiergedecktem Siegel. Mehrf. gefalt.
Die erste Verordnung mit hs. Adresse an den Bischof in Osnabrück, mit der Mahnung, die auf dem Nürnberger Reichstag beschlossene Türkenhilfe zu bezahlen. - Die zweite Verordnung gegen herumziehende und hausierende Landsknechtrotten, die unter Androhung von Strafen des Landes verwiesen werden sollen. - Tls. Einrisse u. Löcher in d. Falzen, tls. mit etw. Buchstabenverl.
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