Verordnung
gegen Landstreicher und Diebesbanden. Einblattdruck, Nbg. 2. Aug. 1715. Qu.Gr.Fol. Satzspiegel ca. 31 x 35 cm.
Gegen "allerhand Herrenloßes Diebs-Gesind, Gart-Brüder und andere viel frembde hergelossene unnützige und ruchlose Leute, als Zigeuner, Jauner, Bettel-Juden, bleßirt- und abgedanckte Soldaten und dergleichen höchstschädliche Landstreuner...". - Gefaltet. Ränder etw. angestaubt.
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