Bank-Ordnung.
Mandat zum Zahlungsverkehr. Einblattdruck, Nbg. 12. April 1710. Qu.Fol. Satzspiegel ca. 27 x 34 cm.
Betreffend "alle Bezahlungen, so nicht allein Wechsel, sondern auch Wahren... die zwischen Handelsleuten, Krämern, auch Ochsen-, Vieh-, Zinn-, Wein-, Leinwand- und Wollenhändlern... geschehen". - Gefaltet. Ränder leicht angestaubt.
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