Mandat
das Hausieren bei Spezerei-Händlern und Krämern betreffend. Einblattdruck, Ffm. 31. Aug. 1752. Qu.Fol. Mit 1 Holzschn.-Init. Satzspiegel ca. 24 x 31 cm.
Nicht im KVK. - "...nachdem bei uns verschiedene hiesige Specerey-Händler und Krämer, um Abstellung des, zu ihrem mercklichen Nahrungs-Abbruch gereichenden, von denen Fremden... Hausirens mit Eßig, Brandewein, Saltz und Kümmel gebeten...". - Mittelfalz, Ränder leicht angestaubt. - ╔Dabei: Mandat, den Preis-Wucher betreffend╗. Einblattdruck, Ffm. 14. Juni 1765. - ╔Mandat mit Verhaltensregeln bei Viehseuchen╗. Ffm. 14.11. 1742. - Zus. 3 Mandate.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Frankfurt/Main