Verordnung
den Viehverkauf betreffend. Nbg., den 18. Juni 1714. Einblattdruck. Satzspiegel 30 x 35 cm.
Viehverkaufsverbot und Warnung an fremde Metzger und Viehaufkäufer, mit Androhung der Konfiszierung des Erworbenen durch den Fränkischen Kreis-Konvent, den 11. Juni 1714. - Mittelfalz stark gebräunt, etw. stockfl.
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