Mandat
das Verbot u. die Strafen der Wareneinfuhr aus pestverseuchten Orten u. die Nicht-Einreise bestimmter Personen betreffend. (Nbg.), o.Dr. 11. Mai 1680 Qu.Fol. Satzspiegel 22,5 x 31 cm. 1 Bl. lose.
Nicht in ÖBV. Nicht im KVK. - "... solche Leut und dergleichen verdächtige Güter aufnehmen, Insonderheit aber die fremde Juden, verdächtige Hausierer und Buttenträger oder auch andere dem Bettel und Müssigang meistentheils obliegende Manns- und Weibspersonen... bey Straff zwantzig Gulden geboten...". - Leicht gebr. u. etw. stockfl. Sehr selten.
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