Mandat
zum Verbot von Tanz etc. an Sonn- u. Feiertagen. (Nbg.), o.Dr. 22. April 1756. Fol. Satzspiegel 28 x 30 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. - "Also ist Deroselben Obrigkeitlicher Will und Meinung, daß alle Tänze und Spielleut-Halten, in der Stadt und denen Vorstädten...es seyn an Sonntägen oder Fest-Tägen...ohnfehlbahr angesehen werden soll." - Ränder u. Mittelfalz leicht angestaubt, kl. Wurmspur, kl. Randläsuren.
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