Verordnung
zu Handel und Speisefett. (Nbg.), o.Dr. 12. August 1676. Fol. Satzspiegel 21 x 28 cm. 1 Bl. lose.
ÖNB AC07702196. - "...abermalen, mit sonderbarem Mißfallen, vernommen, welcher Gestalt, ...". "...darum von einem jeden Centner oder so es darunter von einem jeden Stuck und Gefäß zween Gulden ...". "...derselben soll das Schmalz und andere Waar so er gehörter massen eigennutziger Weise zu wegen gebracht...". - Mittelfalz etw. angestaubt, gering fleckig, oben u. unten kl. Pinloch.
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