Verordnung
zur Huldigung Joseph I. (Nbg.), o.Dr. 2. September 1705. Fol. Satzspiegel 23 x 33 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. - "...so Manns-Persohnen und derselben Söhnen, auch denen, welche das 14te Jahr ihres Alters erreichet...mit ernstlichen Fleiß anfangen, dem Weiber-Volck und anderen aber, die bei der Huldigung nichts zu thun haben, zu solcher zeit zu Hauß zu bleiben...". - Ränder u. Mittelfalz leicht gebräunt u. angestaubt, kl. Pinlöcher, gering fl.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Österreich
Joseph I.