Verordnung
zu auswärtigen Händlern. (Nbg.), o.Dr. 10. Dezember 1748. Fol. Satzspiegel 19 x 32 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. - "...von denen Fremden, welche von verschiedenen Orten, und sonderlich aus der Pfalz, mit leinenen Tüchern, ...in- oder ausser Meß-Zeiten, anhero kommender, und solche zum gemeinsamen Verkauf, in hiesige Stadt bringender Fremder, ...". - Ränder etw. angestaubt, Heftlöcher.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Nürnberg