Mandat
gegen den Geldverleih. (Nbg.), o.Dr. 11. April 1729. Qu.Fol. Satzspiegel ca. 28,5 x 32,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. - Regelt, "...auf bemeldte Plätze und Stellen Geld aufzunehmen und solche verpfändlich zu verschreiben", für "verschiedenen Ständen und Stellen allhier auf dem Marckt und andern, zur Failschafft gewiedmeten Plätzen, deren die gesaltzene Fischer, Saifensieder, Käser, Gänser, Saam- und andere dergleichen Leuthe...".
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.
Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Nürnberg