Mandat
das Bürgerrecht betreffend. (Nbg.), o.Dr. 2. Sep. 1735. Qu.Fol. Satzspiegel ca. 27 x 33,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. - Verbietet (nachdem sich Bürger bereits einer ähnlichen Anordnung vom Jahre 1723 "schnur-stracks entgegen" verhielten) Einwohnern der Vorstädte Wöhrd und Gostenhof das "hereinschleichen" nach Nürnberg. - Bugfalz leicht gebräunt, kl. Heftungslöcher im w. Rand.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.
Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Nürnberg