Mandat
das Bürgerrecht betreffend. (Nbg.), o.Dr. 7. Juni 1723. Qu.Imp.Fol. Satzspiegel ca. 34 x 35,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. - "... deren Niemand in denen beeden Vor-Städten Wöhrd und Gostenhof, des Bürger-Rechts länger fähig zu seyn, geachtet wurde, wan er nicht daselbst sein Gewerb, Nahrung und Handwerck zu treiben und Hauß-sässig seyn wollen...". - Mittelfalz leicht gebräunt, Ränder etw. angestaubt u. tls. etw. randrissig.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Nürnberg