Mandat
das Ausstellen von Passierscheinen u. das Ausweisen von Fremden betreffend. (Nbg.), o.Dr. 16. September 1702. Qu.Fol. Satzspiegel 22,5 x 34 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. Nicht im VD18. - "... daß hinfüro keine Burger, Burgerin, oder Innwohner dieser Stadt, Jemanden... der oder die nicht zuvor bey dem... Herrn Burgermeister... den Schutz gegen Auslieferung eines verbündlichen Reversus erlanget, und der Verleiher des Haußes eine oder mehr Gemächer... vermittelst Vorzeigung und Aushändigung eines gewöhlich gedruckt, gestämfft- und unterschriebenen Zettuls... nicht beherbergen..." - Etw. stockfl., Falz gebr.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Nürnberg