Verordnung
zu Fleischhandel im Dreißigjährigen Krieg. (Nbg.), o.Dr. 15. Juni 1648. Fol. Satzspiegel 22 x 31 cm. 1 Bl. lose.
ÖNB AC07693546. - "...hat bißhero mercklichen verspuret, daß ein Handwerck der Metzger, nicht allein durch das verderbliche Kriegswesen...". "Und demnach sich auch ein Metzger Handwerk wider die Garköch wegen deß Stechens der Schwein und Verkauffung des Fleisches...". - Ränder u. Mittelfalz etw. angestaubt u. leicht gebräunt, kl. Pinlöcher oben u. unten, oben kl. Wurmspur, etw. wasserfl.
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