Verordnung
zum Handel mit Lumpen der Papiermacher. (Nbg.), o.Dr. 30. Juni 1705. Fol. Satzspiegel 14 x 37,5 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. - "...bey Vermeidung der hierunten ermeldten Straff, einige zum Papiermachen dienliche Lumpen an fremde Fuhrleute und dergleichen Ausländer zu verkauffen, zu vertauschen oder sonst in andere Wege zu verhandeln, ...". - Etw. angestaubt, leicht stockfl., kl. Wurmloch re.
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