Mandat
zur Feuergefahr und dem Schutz vor Feuer. (Nbg.), o.Dr. 9. November 1756. Fol. Satzspiegel 26,5 x 33 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. - "...nicht jederzeit gebührend nachgelebet, vielmehr zum öffteren, absonderlich auf dem Land, durch Verwahrlosung des Feuers, und unvorsichtigen gebrauch der Schleisen-Lichter gefährliche Feuers-Brunsten verursachet worden." - Leicht angestaubt.
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