Mandat
zum Vieh-Handel. (Nbg.) den 16. Sept. 1720. Fol. 2 Bl. (8, d.le.w.) S. Mit Holzschn.-Kopfvign. Lose.
"Nachdeme ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg...Verboth und Warnung, der so offt verbottene und höchst schädliche Vorkauff des Viehes...eine beschwerliche und unnöthige Fleisch-Theurung verursacht worden...". - Tls. stockfl. 1 Bl. mit Einriss im Bug.
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