91-1914
Mandat
Bild Nr.: 91-1914 Mandat: (Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Heuhandel)

den Heuhandel betreffend. (Nbg.), o.Dr. 13. Okt. 1794. Qu.Fol. Satzspiegel ca. 29 x 35 cm. 1 Bl. Lose.

Nicht im KVK. - Regelt in zehn Punkten "...damit künftig weder Verkäufer noch Käufer des hieher kommenden verkäuflichen Heues, ungebührlich übernommen, oder sonst vervortheilet und beschädiget werden mögen, genau zu bestimmen und festzusezen, wie es künftig bey der Heuwage überhaupt und insonderheit mit den abzureichenden Gebühren gehalten werden solle".


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