Verordnung
zur Sperrstunde in Wirtschaften. (Nbg.), o.Dr. 22. januar 1771. Fol. Satzspiegel 21 x 28 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. - "...und will hiermit anbefohlen haben, daß alle Wirthe auf dem Land in Dero ganzen Gebiet, führohin, bey einer auf den Uebertrettungs-Fall gesetzten Geld-Strafe von 25 fl. ihre Säfte nicht länger, als bis 10 Uhr in die Nacht, sonderlich aber an den Sonnabenden und Sonntägen, in Ihrem Hause behalten..." - Leicht angestaubt, kl. Randläsuren.
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