91-1722
Verordnung
Bild Nr.: 91-1722 Verordnung: (Jagd)

gegen das Wildern. (Nbg.), o.Dr. 21. Juli 1646. 4°. Satzspiegel 15 x 23 cm. 1. Bl. lose.

ÖNB AC07679973. - Der Nürnberger Stadtrat gebietet, "daß sich jedermann deß Pirschens oder Schiessens mit der Büchsen auff den beeden Nürnberger Wälden und Höltzern ... enthalten sollen". -Ränder angestaubt u. gebräunt, kl. Randläsuren, oben re. kl. Loch im w. Rd.


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