Mandat
Lotterie und Glücksspiel betreffend. (Nbg.), o.Dr. 16. Juni 1787. Kl.Fol. Satzspiegel ca. 18,5 x 15 cm. Mit Wappen-Vign. in Holzst. 1 beids. bedr. Bl. Lose.
VD 18, 15273032-001. - Untersagt den Verkauf von Lotterie-Losen an Minderjährige. "...daß von den Lotterie- und Lotti-Collecteurs dahier, keine Loose oder Billets auf Credit, sondern lediglich auf baare Bezahlung... abgegeben".
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