Mandat
gegen das Glücksspiel in Wirtshäusern. (Nbg.), o.Dr. 27. Mai 1784. Qu.Fol. Satzspiegel ca. 23,5 x 28 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. - Verbietet das "Geldversplitterliche Spielen" in "hiesigen Wirths- und Caffee-Häußern...", insbesondere "die so höchstschädlich und nachtheilige... Hazard-Spiele". Kündigt Strafen sowohl für den Spieler, als auch den Wirt an. - Tls. leichte Randbräunung.
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