Münzverordnung.
O.O. den 29. Dez 1705. Fol. Mit Münzkupf. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. - "...gebührlich hinterbracht worden...nach zu Straßburg halbe Thaler, wie unten figürliche Abtruck zeiget, ausgepräget und verschoben worden...soche nicht einzuführen, sondern verbotten...". - Minimal randriss.
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