91-1615
Münzverordnung.
Bild Nr.: 91-1615 Münzverordnung.: (Numismatik u. Siegelkunde, Münzen)

O.O. (1687). 1 Bl. mit Münzkupfern u. 1 Taf. 2 Bl. Blattrgöße 41 x 50,5 cm. Satzspiegel 16 x 41 cm. Lose.

Nicht im KVK. Selten. - "Demnach Ein Wol=Edler, Gestrenger, Fürsichtiger und Hochweiser Rath, dieser des heil. Reichs Stadt Nürnberg, mit abermahligem sonderbahren Mißfallen vernehmen müssen, daß über die von etlichen Jahren...publicirten Mandaten angezeigte ringhältige Guldiner, deren eigentlicher Halt, unter denen hierunter gedruckten Figuren, und theils Geprägen zu befinden...durch unzulässigen...Leuthe...in grosser Anzahl eingeschleichet...nicht allein die unter dem Mandat, von 21. Jun. des 1687. Jahrs befindliche Abdrucke, der damals verbothenen Guldinere...". - Mittelfalz gebräunt, Blattränder tls. angestaubt.


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