Mandat
zum Münzwesen. (Nbg.), o.Dr. 17. Jan. 1731. Imp.Fol. Satzspiegel ca. 41,5 x 36 cm. 1 Bl. Lose.
VD 18, 1260979X-001 (11. Aug. 1731). - Gegen "...immer mehr und häufiger einschleichenden geringhältigen Geld-Sorten zu beförchten stehenden Schaden". Verbietet bestimmte "geringere Scheid-Müntzen oder Kreutzern" als Zahlungsmittel. - Mittelfalz u. Ränder tls. etw. angestaubt, tls. etw. randrissig.
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