Verordnung
zum Waffengebrauch. (Nbg.), o.Dr. 6. Dezember 1694. Fol. Satzspiegel 14,5 x 28 cm. 1 Bl. lose.
ÖNB AC07785932. - "...einige allhier befindliche Handwercks-Gesellen und dergleichen außer condition stehende Personen, sich unterstanden, an denen Sonn- und Feyertägen, wider das ehemalige wol-bedächtig ergangene Verbot, mit dem Degen angegürtet und bewehrt ... herum zu gehen, wodurch, ... unterschiedliche Ungelegenheit, Schlägerey und Verwundung, ja so gar Mordthaten, seithero entstanden...". - Leicht stock- u. wasserfl., Ränder angestaubt.
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