Reformacion, Der Stat Worms,
statuten, ordenung Satzung die alle(n) Stetten: commnunen: Regimenten, fürstenthum, Herschafften, Amptleüten, nutzlich, fürderlich, und behilflich seyn, und zu guter regierung erschiessen mögen. (Straßburg, Knobloch) 1513. Fol. Mit Titelholzschnitt und 1 ganzs. Textholzschn. 6 nn., 94 num. Bl. Hldr. d. Zt. mit Dsch. (Ohne die Schließen, Kap. läd. u. mit Fehlstellen, Bünde berieb.).
Proctor 10082. Panzer, DA 1, 753. nicht b. Adams. - 4. Ausg. d. Wormser Stadtrechts. "Die 1498 abgeschlossene 'Wormser Reformation' berücksichtigte überwiegend d. röm. Recht (u.) umfaßte neben d. Prozeß- u. Privatrecht auch Strafrecht, das sich inmitten e. verwilderten Strafrechtspflege als fortschrittlich erwies" (Conrad). - Leicht gebräunt, Titel etwas fleckig. (120)
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