91-1369
Verordnung
Bild Nr.: 91-1369 Verordnung: (Juridica und Kriminologie)

zur Vorbeugung von Überfällen, Einbruch, etc. (Nbg.), o.Dr. 7. Dezember 1744. Fol. Satzspiegel 23 x 31,5 cm. 1 Bl. lose.

Nicht im KVK. - "...verordnen, daß, die bestellte Soldaten-Wachten, auch andere gehörige Personen, vermittelst fleißigen patroullirens, Streiffens...". "...Niemand, seye bey früher oder später Nacht, ohne bey sich habendes angezündetes Licht in der Laterne, auf denen Strassen sich antreffen lassen solle." - Leicht angestaubt, kl. Pinlöcher.


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