Mandat
die Betrafung von Verbrechern od. Mödern bzw. Mörderinnen betreffend. (Nbg.), o.Dr. 12. August 1702. Qu.Fol. 28,5 x 35 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im KVK. Nicht im VD18. - "... Die Gottesvergessene und mehr als Bestialische Kinder-Mörderinnen aber, entweder an der ehemalig darzu besonders veranstalteten Richtstatt gesacket, und in der Pegnitz erträncket, oder, nach gestalt ihrer vollbrachten grossen Missethat vor der Ertödtung mit glüenden Zangen gerissen, oder wol gar lebendig gepfahlet werden sollen..." - Etw. gebr. u. mit größerem Wasserfl., hs. Eintrag verso etw. durchschlagend.
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