Reinkingk,T.
Responsum juris in ardua et gravi. 1657. 9 Bl., 138 S. Mod. Pbd.
Das Responsum juris ist ein erstmals 1621 anonym erschienenes Gutachten um die Injurienklage einer vornehmen Familie gegen ein Domkapitel, "welches in einem Urtheile gegen eine Hexe auf Grund von deren Aussagen zwei vornehme Frauen der Theilnahme an Zusammenkünften der Hexen beschuldigt und dies Urtheil nachträglich in einer Apologie öffentlich verteidigt hatte. An der Realität des Hexenwesens zweifelt Reinkingk ebenso wenig wie seine Zeitgenossen. - Vgl. Stinzing-L. - Stark gebräunt. - (639).
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