Constitutio Criminalis Theresiana
oder der Römisch-Kaiserl. zu Hungarn und Böheim etc.,.. peinliche Gerichtsordnung. Wien, Trattner 1769. Fol. Mit 30 tls. blattgr. (3 gefalt.) mitpag. Kupfern. 8 Bl., 282 S., LVI S. Beilagen. - ╔Angebunden: Alphabetische Sammlung╗ über die Theresianische peinliche Halsgerichts-Ordnung. Linz, Feichtinger Witwe für Ilger 1773. 34 Bl. Ldr. d. Zt. (Berieb., Gelenke beschäd.).
Hayn-G. V, 451. Einzige deutsche Ausgabe. - Ein bedeutendes Dokument der europäischen Rechtsgeschichte, mit dem das Strafrecht für Osterreich, die deutschen Erbländer u. Böhmen vereinheitlicht wurde. "Während in Preußen durch Friedrich den Großen bereits 1740 die Folter abgeschafft wird, hält das Theresianische Strafrecht noch weitgehend an der Tortur fest" (Kaspers). Die Kupfer veranschaulichen die Tortur und zeigen Folterinstrumente. - Tls. etw. fleckig od. gebräunt, Kupfer tls. gelockert, Anbindung Schluß einige Bl. mit Randläs., N.a.T. - (912)
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