Mandat
für Zahlhochzeiten. (Nbg.), o.Dr. 12. April 1623. Qu.4°. Satzspiegel 15 x 25,5 cm. 1 Bl. Lose.
VD17 75:707652H. - Der Stadtrat Nürnbergs regelt die von den Gästen zu zahlenden Beträge bei Zahlhochzeiten.
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