Mandat
zum Getreidehandel. (Nbg.), o.Dr. 15. Juli 1721. Qu.Fol. Satzspiegel 26,5 x 32,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. - Der Nürnberger Stadtrat ordnert erneut an, dass "kein Meel, köchet- und gebachene Brod... in denen vor hiesiger Stadt gelegenen Dörffern und Gärten" von "Müllern, unberechtigte Melbern und Becken" verkauft werden dürfen; nur der Handel auf dem offenen Markt ist erlaubt. - Kl. Gebrauchssp.
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