Hertzogthumns Württemberg
Ernewert Gemein Landtrecht, Des. Tübingen, Gruppenbach für Breidner, 1609 (1610). Fol. Mit gestoch. Titel, Kupfertafel, gefalt. Tabelle und schematischen Textholzschnitten. 20 Bl., 534 S., 1 Bl. Blindgepr. Ldr. d. Zt. auf Holzdeckeln (Bezug mit Fehlstellen, 2 Schließen entfernt).
Vgl. Heyd 1744. Stintzing-L. I, 545. - Dritte Fassung des württembergischen Landrechts. - "Das Württembergische Landrecht gehört zu den bedeutendsten Landrechtsreformationen seiner Zeit, hat entscheidend die gesamte territoriale Rechtsentwicklung in Deutschland beeinflußt und zahlreichen späteren Gesetzen als Vorbild gedient. In der Fassung von 1610 blieb es bis zum Inkrafttreten unseres 'Bürgerlichen Gesetzbuches' am 1. Januar 1900 ununterbrochen in Geltung" (Kaspers 88). - Gestoch. Titel mit Druckjahr 1609, am Ende dat. 1610. - Vorsatz mit Klebespuren und Einriß sowie Besitzvermerk von Joseph Osiander aus dem Jahr 1646, Kupfertafel bis zum Bildrand beschnitten, die Tabelle und das letzte Bl. mit Einriß, stellenw. fleckig (gestoch. Titel stärker), leicht gebräunt.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Württemberg