Hohe Königliche Verordnung
von denen Handgriffen der gantzen, so wohl Frantzösischen als auch fremden in dero Diensten stehenden Infanterie, gegeben den 7. May 1750. Strassburg, König 1750. Kl.8°. 91 S., 2 Bl. Ldr. d. Zt. mit Rsch. u. Rverg. (Berieb.). - Paralleltext franz.-dt. - Tls. leicht fleckig. - Selten.
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