Mandat
gegen Unruhen und Aufenthalsverbot für Soldaten. (Nbg.), o.Dr. 1.Aug. 1631. Qu.Fol. Satzspiegel 20 x 29,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nur ein Eintrag im KVK. Nicht im VD 17. Selten. - Aufgrund der Unruhen durch das "von hinnen Quartirten Kriegsvolck" verbietet der Stadtrat Nürnbergs "das in jedermenniglich in frembde Händel zu mischen, auch alles Zulauffens, Rottirens, Zuschreyens, Anhutzschens, Zuschlagens, Stainwerffens und anderer Thätlichkeit.". Außerdem sollen die herrenlosen Soldaten und "ander derlgeichen umbstreunend Gesind... unverzüglich diese Statt raumen". - Gering gebräunt, mit 2 kl. Löchlein im w.Rd.
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