Mandat
der Wasserpolizei. (Nbg., o.Dr. 1.H. 17.Jhdt.). Qu.4°. Satzspiegel 14,5 x 24,5 cm. 1 Bl. Lose.
Nicht im KVK. Nicht im VD 17. Selten. - Um die Sauberkeit und den Flusslauf der Pegnitz zu gewährleisten wird angeordnet, "daß nicht allein niemand keinen Sand, Stein und dergleichen in die Pegnitz schütten, werffen oder tragen" darf. Außerdem sollen "überhangende Wyden, Erlein und Schlotten, und was dem Fluß sonsten nachtheilich und verhinderlich seyn mag" entfernt werden. - Rd. leicht stockfl.
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