Mandat
gegen das Tanzen und Feiern. (Nbg.), o.Dr. 20. Mai 1625. Satzspiegel 10 x 28,5 cm. Lose.
Nur ein Eintrag im KVK, nicht im VD 17. Selten. - Der Stadtrat in Nürnberg gebietet allen Bürgern und Untertanen, "daß sie sich aller Füllerey, Jubilirens und Tantzens gäntzlich enthalten, hergegen eines Christlichen eingezogenene Lebens gebrauchen sollen...". - Rd. leicht gebr. u. leicht wasserrd.
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