Mandat
gegen Gotteslästerung. (Nbg.), o.Dr. 23. Sept. 1614. Qu.Fol. Satzspiegel 30 x 37 cm. 1 Bl. lose.
Nicht im VD 17 und KVK. Selten. - Der Rat der Stadt Nürnberg gibt bekannt, dass jeder, der "Gott den Allmächtigen unsern Schöpffer lästert" oder "der Jungkfrauen Marien und Mutter Christi unsers seligmachers lästerlich nachredet", bestraft wird. Auch wird die Entschuldigung, "die solcher unthaten halb auf die füllerey deß Weins, dem Zorn oder dergleichen zugemessen werden wollen, nit angenommen". - Mittelfalz bis über die Hälfte eingerissen.
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