Baudouin,F.
Commentarii. De pignoribus et hypothecis. Idem: Ad Paulum, de divisione obligationum ... Ad regulam Catonianam. / De legibus XII tabularum. Tertia, sed planè nova editio. 2 in 1 Bd. Basel, J. Oporinus [1557]. 19 x 12 cm. Mit einigen figürlichen Holzschnitt-Initialen. 4 Bll., 326 SS., SS. 331-400, 6 Bll.; 8 Bll. (das letzte leer), 252 (recte 254) SS., 7 Bll. Kalbsldr über Holzdeckeln auf 4 Bünden mit floralen Rollenstempeln. (Rücken rissig und mit Bezugsfehlstellen, Ecken und Kanten teils stärker beschabt, Gelenke gelockert,
VD16 B 764 und B 765. Adams B 93 (hinterer Teil). Vgl. BBKL XXII, 61-64. - Die Bedeutung Baudouins liegt neben seiner Vermittlungsarbeit zwischen den Konfessionen vor allem in der Erforschung des römischen Rechts und des Frühchristentums sowie in der Ausbildung der rechtsgeschichtlichen Methode. - Vorsätze schmutzfleckig und teils gelöst. Es fehlen im vorderen Teil die SS. 327-330, Titel und Schnitt mit Besitzvermerk, In den Rändern gebrauchs- und etwas altersfleckig, stellenweise mit Wasserrand, gebräunt, 2 Bll. mit kleiner Randfehlstelle, vereinzelte Anmerkungen, im hinteren Teil einige Bll. nicht aufgetrennt).
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