Todesurtheil,
welches von dem Magistrate der Kaiserl. Königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien, über die mit dem Severin v. J****, fälschlich Graf v. J**** (Jaroszynski) wegen meuchlerischen Raubmordes abgeführte Criminaluntersuchung geschöpfet, und in Folge der von den hohen und höchsten Justiz-Behörden herabgelangten Bestätigung heute den 30. August 1827 mit dem Strange vollzogen worden ist. (Wien, 1827). 4 Bl.
Text besteht aus der Schilderung des Tatbestandes und der Urteilsverkündung. - Mittig geknickt, hs. Ergänzung d. Namens a. Tit., Knickrand mit Einriß, fleckig, angeschmutzt, etw. knickfaltig. - Selten.
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